Erinnerungen – Stimmen gegen das Projekt

Vom 30. Oktober bis 11. Dezember 2023 lag der Teilbebauungsplan für das „Pucher-Areal“ zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus in Mattersburg auf. Die BürgerInnen hatten laut Burgenländischem Raumplanungsgesetz § 42 (3) das Recht, „begründete schriftliche Erinnerungen vorzubringen“. Diese Möglichkeiten haben viele genützt, um ihre Kritik, ihren Protest gegen dieses für Mattersburg unpassende, sehr auf die Wünsche des Bauträgers abgestellte Projekt einzubringen. Einige dieser „Erinnerungen“ wollen wir hier präsentieren, manche sind sehr „fachlich“ detailliert, andere wiederum persönlicher gehalten.

Hier der Teilbebauungsplan zum Download und natürlich auch den Rechtsplan Teilbebauungsplan „Mattersburg Innenstadt I“ – Rechtsplan.
Der Teilbebauungsplan legt fest, stark vereinfacht gesagt, wo genau, wie hoch und wie dicht usw. auf dem Areal gebaut werden darf.

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