In der BVZ (Ausgabe 10/26 vom 5.3.2026, den Link findet ihr hier) läßt der Mattersburger Vizebürgermeister Thomas Nikles (SPÖ) den Eindruck entstehen, die Stadt könnte es sich aussuchen, ob sie sich an Fristen und Verfahrensvorschriften im Informationsfreiheitsgsetz hält oder nicht. Absicht, Missverständnis oder Irrtum? Wir haben ihm einen Offenen Brief geschrieben, den findet ihr hier.
Als Spoiler auf den ganzen Text hier unser Fazit: „Wenn die Stadt Fristen und Verfahrensvorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes ignoriert, kann der Eindruck entstehen, dass sie sich über das Gesetz stellt bzw. Informationsanfragen „wegtauchen“ möchte in der Hoffnung, dass die Fragesteller entnervt aufgeben.“